WSK § 7 WaffG „Beruf“

WSK § 7 WaffG

Unsere staatlich anerkannte Waffensachkundeausbildung nach § 7 WaffG ist im gesamten Geltungsbereich des WaffG und der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Primär stellt diese die nötige Grundlage für Berufswaffenträger und besonders gefährdete Personen dar. Bei uns sind aber auch angehende Sportschützen willkommen.

Die SFS hat sich gerade in diesem Bereich für eine nachhaltige und qualitativ sehr hochwertige Ausbildung entschieden. Daraus ergibt sich eine intensive 7 tägige Theorie- und Praxisausbildung für Kurz- und Langwaffen. Da Sie, als unser Kunde, nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung bei Sicherheitsdienstleistungen besitzen, ist diese Intensivausbildung mit der sicheren Waffenhandhabung ein unabdingbares Credo.

Lehrgangsziel

Lehrgangsdauer

Kursangebote

Ihre Voraussetzung

Ausbildungsziele

Ausbildungsformen

Kurskosten

* Inkl. 89,00 € Prüfungsgebühr, Waffen/ Munition, Lehrgangsunterlagen und Prüfungsurkunde (Bundesweit zulässig)

** Exklusive Anreise, Übernachtung und Verpflegung

Aktuelle Termine und Angebote finden Sie hier unter Anmeldung.

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